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Stadtrat Chris Rihm

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Einrichtung eines Rettungsfonds

Posted on 1. April 20201. April 2020

A N T R A G
zur Sitzung des Gemeinderats am 2. April 2020

Einrichtung eines Rettungsfonds für Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Kultureinrichtungen, die außerordentlich von der Corona-Krise betroffen sind.

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Auf Antrag sofortige Auszahlung der für 2020 gewährten Zuschüsse für Kultur- und Sozialeinrichtungen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die Liquidität und Arbeitsplätze akut gefährdet sind.

2. Ergreifen von Maßnahmen für die Unternehmen im sozial- und privatwirtschaftlichen Bereich, die Verträge mit der Stadt Mannheim abgeschlossen haben, diese aber aufgrund der Pandemie-Lage derzeit nicht erbringen können (z.B. Schulbeförderung, andere soziale Hilfen, bei denen die Stadt als Auftraggeber auftritt) ab dem Stichtag 15.03.2020 befristet bis zum 30.06.2020 (falls Pandemie-Maßnahmen früher enden, bis zur Wiederaufnahme der Aufträge).

3. Einrichtung einer Möglichkeit für Einzelfallhilfen für alle Unternehmen, Kultur- und Sozialeinrichtungen, die nicht in die Corona-Unterstützung von Bund und Ländern fallen bzw. die aufgrund von Hemmnissen nicht oder nicht ausreichend auf die Hilfsmaßnahmen zugreifen können. Die Mannheimer Wirtschaftsförderung erarbeitet zeitnah gemeinsam mit der IHK und der HWK die Kriterien zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen. Die Dezernate II und III legen die Kriterien für die Kultur- und Sozialeinrichtungen fest, lassen diese bei Erfordernis durch den Gemeinderat beschließen.

4. Prüfung der Einrichtung eines Solidarfonds für Kleine und Mittlere Unternehmen, die in dieser Stadt Auszubildende oder BA-Studenten beschäftigen. Mit diesem Fonds soll die Fortführung der Ausbildungsverhältnisse im dualen System sichergestellt werden. Es ist zu prüfen, ob die Stadt hier auf Zuschüsse von Bund- und Land zurückgreifen kann.

5. Dem Gemeinderat ist zeitnah mitzuteilen, ob ein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss und von welchem Szenario die Stadtverwaltung derzeit ausgeht.

Begründung:

Die Pandemie, ausgelöst durch das Virus SARS-Cov-2, stellt alle vor gewaltige Herausforderungen. Durch die gesundheitlich notwendige Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 sind zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen sowie Kultur- und Sozialeinrichtungen in dieser Stadt in eine beispiellose Existenzkrise geraten.

Bei objektivem Blick auf die steigenden Infektionszahlen in Deutschland, aber auch bei unseren schwer betroffenen europäischen Nachbarn, ist derzeit nicht davon auszugehen, dass in den kommenden Wochen und Monaten Normalität einkehren wird. Wir müssen uns im Rahmen der zu treffenden Vorsorgemaßnahmen auch auf eine Verschlimmerung der Situation und auf eine Verlängerung der bereits getroffenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zumindest einstellen.

Die Stadt darf nach dieser Krise kein grundsätzlich anderes Gesicht als vor der Krise zeigen. Wir müssen die von der Verordnung besonders betroffenen Bereiche, inklusive freien/privaten Einrichtungen der Kultur, Unternehmen der Touristikbranche, Veranstaltungsstätten, Kinos, Gastronomie und viele andere mehr unterstützen, so dass sie – möglichst ohne große Entlassungen – die nächsten Monate überstehen.

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